Ich bin Fachanwältin für Familienrecht und betreue Sie in allen familienrechtlichen Angelegenheiten sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich in Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern.

In diesen Fällen sind eine familienrechtliche Beratung und professionelle Vertretung empfehlenswert:

Ich bin Fachanwältin für Familienrecht und betreue Sie in allen familienrechtlichen Angelegenheiten sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich in Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern.

  • im Vorwege einer Eheschließung, z.B. bei Fragen zum Ehevertrag und der Gütertrennung oder dem Steuerrecht
  • bei Trennung und Scheidung, insbesondere bei Trennungsfolgenvereinbarungen und Scheidungsfolgenvereinbarungen mit dem Ziel einer gütlichen Einigung
  • im gerichtlichen Scheidungsverfahren
  • in Fällen einvernehmlicher und streitiger Scheidung
  • bei der Geltendmachung von Trennungsunterhalt und Ehegattenunterhalt
  • bei Fragen zum Versorgungsausgleich
  • zur Vermögensauseinandersetzung und zur Geltendmachung von Ansprüchen auf Zugewinnausgleich
  • bei Streit um die Ehewohnung und die Aufteilung des Hausrats
  • bei Streitigkeiten zum Kindesunterhalt, insbesondere in Fragen der Höhe von Unterhaltszahlungen laut Düsseldorfer Tabelle, der Erstellung einer Jugendamtsurkunde
  • bei rechtlichen Auseinandersetzungen im Sorgerecht oder Teilbereichen (z.B. im Aufenthaltsbestimmungsrecht)
  • bei Fragen zum Umgangsrecht, z.B. zur Umgangsdurchsetzung, zum begleiteten Umgang, zum Umgangsauschluss bzw. der Umgangsaussetzung
  • Beratung und Berechnung des Elternunterhalts
  • bei Fragen zur Abstammung (Vaterschaftsanfechtung, Vaterschaftstest, Vaterschaftsfeststellung)
  • beim Gewaltschutz in Fällen von häuslicher Gewalt

Lassen Sie sich beraten

Das Familienrecht regelt neben der Trennung und Scheidung übrigens auch Bereiche wie Abstammung, Namenswahl, Eheschließung, und Lebenspartnerschaften. Ferner berührt das Familienrecht auch Gebiete des Erbrechts, Gesellschaftsrechts, Sozialrechts und Steuerrechts sowie des öffentlichen Rechts, so dass es sinnvoll ist, sich rechtzeitig umfassend beraten zu lassen.

Ehe- und Partnerschaftsverträge schaffen von vornherein klare Verhältnisse und mindern das Streitpotential für den Fall einer Trennung bzw. Scheidung. Ich helfe Ihnen bei der Ausgestaltung solcher Verträge. Falls es bereits zur Trennung gekommen ist, wirke ich gern an der Gestaltung individueller Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen mit dem Ziel mit, schnelle und einvernehmliche Lösungen zu finden.

Auch wenn Sie Fragen zum Ablauf des Verfahrens oder zum Kostenrecht haben, können Sie sich jederzeit vertrauensvoll an mich wenden. Bereits in Erstberatungsgesprächen nehme ich mir für Sie die Zeit, um insbesondere nach einer gerade erfolgten Trennung alle wichtigen Fragen Ihrerseits beantworten zu können.

© 2024 Sandra Dürschmid